Inspektion und Wartung - Abwasserhebeanlagen DIN EN 12056-4, Abschnitt 8
In den Europäischen DIN EN 12056, Teil 4, Abschnitt 8 wurden folgende Wartungsintervalle an Hebeanlagen festgelegt. Weiter heißt es „die Anlage muss regelmäßig durch einen hierfür Fachkundigen gewartet werden“. Zusätzlich ist die Abwasserhebeanlage monatlich einmal vom Betreiber durch Beobachtungen von mindestens 2 Schaltzyklen auf Funktion zu prüfen.
Laut einer Norm sind folgende Zeitintervalle zwingend einzuhalten bzw. nicht zu überschreiten:
- 1 jährlich bei Anlagen in Einfamilienhäusern
- ½ jährlich bei Anlagen in Mehrfamilienhäusern
- ¼ jährlich bei Anlagen in gewerblichen Betrieben
Früher wurde hierzu nur eine Empfehlung ausgesprochen, jetzt ist daraus eine Pflicht geworden.
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