AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 1. Geltungsbereich
1.1. Nachfolgende Bestimmungen gelten für sämtliche Ein- und Verkäufe sowie Werk- und Werklieferungsverträge und damit im Zusammenhang stehende weitere Verträge der M + S Pumpen und Automation GmbH, nachstehend M+S genannt (z.B. Mietverträge, Wartungsverträge, Reparaturaufträge), sofern in dem jeweiligen Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
1.2. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausgeschlossen, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Unser Angebot ist stets freibleibend. Zu diesem Angebot gehörende Unterlagen, Spezifikationen o. ä. sind nur annähernd maßgebend und nicht verbindlich, sofern sie nicht in diesem Angebot als verbindlich bezeichnet werden.
2.2. Verträge kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung der Kundenbestellung bzw. des Kundenauftrages zustande. Hierauf wird verzichtet, wenn durch sofortige Auftragsausführung eine entsprechende Rechnungslegung erfolgt.

3. Lieferbedingungen und Gefahrübergang
3.1. Angegebene Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich -schriftlich- als verbindlich vereinbart wurden. Verbindlich vereinbarte Liefertermine beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Beibringung seitens des Vertragspartners beizustellende Materialien bzw. zu beschaffende Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben o. ä.; Teillieferungen sind zulässig.
3.2. Unvorhergesehene Lieferung-Hindernisse, die durch uns nicht vertretbar sind, wie Fälle höherer Gewalt, Streik, Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder bei Vorlieferanten, Transportschwierigkeiten verlängern die Lieferfrist, ohne dass Schadensersatzansprüche durch den Vertragspartner geltend gemacht werden können.
3.3. Der Versand von Waren erfolgt nach unserem Ermessen. Die Lieferung erfolgt auf Gefahr des Vertragspartners. Die Gefahr geht auch dann auf den Vertragspartner über, wenn dieser die bestellte und bereits ausgesonderte Ware trotz Leistungsbereitschaft und Leistungsmöglichkeit von uns nicht abnimmt.
3.4. Einwandfrei gelieferte Waren wird nicht zurückgenommen. Wird dennoch eine Rücknahme vereinbart, sind vom Kunden „Handlings- bzw. Bearbeitungskosten“ zu zahlen. Die Höhe hierfür ist abhängig vom Aufwand. Kundenspezifisch gefertigte Produkte können generell nicht zurückgegeben werden.

4. Preis
4.1. Soweit nicht anders angegeben ist, hält sich der Verkäufer an die in seinem Angebot enthaltenen Preise 30 Tage ab dem Datum gebunden. Maßgebend sind die in seiner Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
4.2.Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung, Fracht, Versicherung und der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.3. Erfolgt die Lieferung später als 4 Monate nach Vertragsabschluss ist der Verkäufer berechtigt, zwischenzeitlich eingetretene Materialpreis- und Lohnerhöhungen sowie allgemeine Abgaben usw. in angemessener Höhe an den Käufer weiterzuleiten.
4.4. Kosten für nicht durchgeführte Aufträge
Da Fehlersuchzeit Arbeitszeit ist, wird – im Falle, dass keine Gewährleistungsarbeiten vorliegen – der entstandene und zu belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil:
- der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte;
-der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt;
-der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde;
- die Empfangsbedingungen bei Nutzung entsprechender Produkte aus dem Bereich der Kommunikationselektronik nicht einwandfrei gegeben sind.

4a. Zahlungsbedingungen
4a.1. Der Rechnungsbetrag ist, soweit nichts Weiteres vereinbart wurde, sofort nach Ausstellung ohne jeden Abzug fällig.
4a.2. Bei Rechnungsbeträgen über 15.000,00€ sind wir berechtigt, 1/3 der Summe bei Vertragsabschluss und 2/3 nach Ausführung des Auftrages in Rechnung zu stellen.
4a.3. Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung des Verkäufers ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. § 286 Abs. 3 BGB
4a.4. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegenüber Zahlungsansprüchen, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung kann nicht geltend gemacht werden.

5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Die von uns gelieferte Ware oder Leistung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung, also einschließlich aller Nebenforderungen unser Eigentum.
5.2. Es gilt ab sofort vereinbart, dass durch einen etwaigen Weiterverkauf unseres Eigentums entstandene Forderungen durch den Vertragspartner an uns abgetreten werden.
5.3. Bei Verbindung mit anderen Teilen erlangen wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis der von uns gelieferten Ware.

6. Gewährleistung
6.1. Mängel müssen unverzüglich nach Erhalt der Ware bzw. der Arbeitsleistung schriftlich angezeigt werden. Durch nicht rechtzeitig angezeigte Mängel oder eigenmächtige Eingriffe an der Ware wird unsere Haftung aufgehoben. Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist, die auch durch evtl. Nachbesserungsarbeiten nicht erneut in Gang gesetzt wird. Für Bauleistungen gilt VOB/B bzw. VOB/C. Soweit eine Ersatzlieferung oder Nachbesserung möglich ist, hat der Vertragspartner uns diese zu ermöglichen. Ist uns eine Ersatzlieferung nicht möglich oder schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Vertragspartner nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Bei allen Einsendungen ist der Lieferschein zurückzusenden. Ist eine Beanstandung zu Unrecht erfolgt, so sind wir berechtigt eine angemessene Vergütung für die Prüfung und Bearbeitung zu verlangen.
6.2. Bei Waren, die wir nicht selbst hergestellt haben, haften wir nur insofern, als von Seiten der Lieferwerke Ersatz geleistet wird.
6.3. Kosten des Versands und der Verpackung gehen, auch im Garantiefall, zu Lasten des Vertragspartners.

7. Haftungsbeschränkung
Wir haften ausschließlich unserem Vertragspartner gegenüber für Schäden, die nicht auf von uns vertretenden Leistungsverzug oder solcher Unmöglichkeit oder auf Gewährleistung beruhen, nur, sofern diese auf grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichen Handlungen unserer gesetzlichen Vertreter bzw. Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen beruhen.
Eine Haftung durch nicht sachgemäße Behandlung der Ware oder durch Witterungseinflüsse wird ausgeschlossen.

Die Haftung für Folgeschäden und entgangenem Gewinn ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
8.1 Als Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Vertragspartnern ergebenden Streitigkeiten gilt der Sitz der M+S.
8.2. Für die vertraglichen Beziehungen gilt ausschließlich deutsches Recht.

9. Datenschutz
1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, Angaben über den jeweiligen anderen Vertragspartner vertraulich zu behandeln, soweit es sich dabei nicht um in der Öffentlichkeit bereits bekannte Angaben handelt oder der betreffende Vertragspartner der Bekanntgabe vorher ausdrücklich zugestimmt hat. Dies gilt auch sinngemäß für Angebote, Kostenvoranschläge, Konzeptions- und Pflichtenhefte, Zeichnungen, Prospekte und weitere Unterlagen, die dem Auftraggeber im Zuge einer Vertragsanbahnung überlassen werden. Diese Verpflichtung gilt auch über die Dauer dieses Vertragsverhältnisses hinaus.
2. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die M+S Pumpen + Automation GmbH oder verbundene Unternehmen personenbezogene Daten in dem Umfang speichert und verarbeitet, als dies im Rahmen der Vertragsverhältnisse erforderlich ist. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erfolgt nur so, wie es nach den Datenschutzgesetzen zulässig ist. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit hierzu eine gesetzliche Verpflichtung besteht, es das Vertragsverhältnis vorsieht, oder eine Einwilligung vorliegt.
Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie unter
https://www.ms-pumpentechnik.de/datenschutz-2

10. Eigentums- und Urheberrecht
10.1 An sämtlichen von uns vor oder nach dem Vertragsabschluss zur Verfügung gestellten Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zugänglich gemacht werden. Derartige Unterlagen sind, wenn der Vertrag nicht zustande kommt oder wieder aufgelöst wird, unaufgefordert und unverzüglich zurückzugeben.
10.2. Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Bestellter in nicht ausschließliches Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation zu nutzen. Sie wird zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung der Software auf mehr als einem System ist untersagt. Der Besteller darf die Software nur im gesetzlich zulässigen Umfang vervielfältigen, überarbeiten, übersetzen oder von dem Objektcode in den Quellcode umwandeln. Alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien bleiben beim Lieferer bzw. beim Softwarelieferanten. Die Vergabe von Unterlizenzen ist nicht zulässig.

11. Schlussbestimmungen
11.1. Notwendige Genehmigungen von Behörden oder Dritten zum Einbau der Ware werden vom Vertragspartner eingeholt.
11.2. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die den angestrebten Zweck möglichst weitgehend erreichen.

Stand: 04.09.2023
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